Unser Check-up für Sie
Ende 2025 betrug die Gesamtzahl der Mitglieder der Ärztekammer Hamburg 19.953 – das sind 421 Ärzt:innen mehr als im Vorjahr (+2,2 Prozent).
Die Medizin in Hamburg bleibt überwiegend weiblich: Von den 15.484 berufstätigen Kammermitgliedern sind Ende 2025 8.293 Frauen und 7.191 Männer gewesen.
Innerhalb der Tätigkeitsarten gab es gegenüber 2024 nur geringe Veränderungen. Die Anzahl der im Krankenhaus tätigen Ärzt:innen ist um 217 gestiegen. Selbständig niedergelassen arbeiten 33 Ärzt:innen weniger als im Vorjahr. Dennoch sind auch im ambulanten Bereich die Arztzahlen gestiegen, wenn man Niederlassungen und Anstellungen im niedergelassenen Bereich addiert. Hier gab es einen Anstieg von 5.793 auf 5.928 Ärzt:innen.
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Im vergangenen Jahr haben über 1.600 Prüfungen in der Ärztekammer stattgefunden
In diesen Fachgebieten wurden die meisten Prüfungen abgelegt:
Fachgebiet | Prüfungen |
Anästhesiologie | 80 |
Innere Medizin | 73 |
Allgemeinmedizin | 71 |
Orthopädie und Unfallchirurgie | 40 |
Innere Medizin und Kardiologie | 38 |
Die Delegiertenversammlung (DV) der Ärztekammer Hamburg ist das Parlament der Hamburger Ärzt:innen, das alle vier Jahre neu gewählt wird.
Die Delegierten behandelten in vier Sitzungen 2025 eine breite Palette an gesundheitspolitischen Themen darunter die Krankenhausreform, das geplante Primärarztsystem und Patientensteuerung, die Versorgung von Long Covid-Patienten:innen in Hamburg, die Schließung von Groß Sand sowie den Umgang mit KI in der Medizin. Sie verabschiedete Resolutionen zur Krankenhausreform und zur Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Zudem beschloss sie eine Stellungnahme zum Thema LSBTIQ+.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Kammer, bereitet die Beratungen der DV vor und setzt deren Beschlüsse um. Er trat im Berichtsjahr zu zwölf Sitzungen und einer Klausurtagung zusammen.
Der im Dezember 2022 gewählte Vorstand setzt sich wie folgt zusammen (v. l. n. r.): Dr. Alexander Schultze, Marburger Bund; Dr. Christine Schroth der Zweite, Hausärzt:in in Hamburg – das Original; Norbert Schütt, Marburger Bund; Dr. Pedram Emami (Präsident), Marburger Bund; PD Dr. Birgit Wulff (Vizepräsidentin), Die Hamburger Gesundheitsfraktion; Dr. MartinEichenlaub, P-P-P-Liste; Dr. Kathrin Schawjinski, Marburger Bund
In den Vorstandssitzungen werden regelmäßig Entscheidungen zu Angelegenheiten der ärztlichen Weiter- und Fortbildung, der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten, zur Berufsordnung sowie der Qualitätssicherung getroffen (siehe Berichte der Fachabteilungen). Der Vorstand behandelte 2025 zudem die Umsetzung Fortbildungsordnung in Hamburg und beriet über die für 2026 geplante Einführung einer neuen Muster-Berufsordnung.
In jeder Sitzung befasste sich der Vorstand anlassbezogen mit Einzelfällen, in denen Kammermitglieder mit dem Vorwurf einer ärztlichen Berufspflichtverletzung konfrontiert wurden. Im Berichtsjahr waren das 15 Einzelfälle (2024: 39) aus der Berufsordnung wie im Vorjahr zwei Fälle aus der Gebührenordnung und 28 Fälle (2024: 25) aus der Rechtsabteilung.
Im Berichtsjahr wurden für die Ärztekammer Hamburg weitere Maßnahmen zur Stärkung einer qualitativ hochwertigen Weiterbildung umgesetzt. So wurden verpflichtende Train-the-Trainer Seminare für alle Weiterbildungsbefugten beschlossen, die ab 2026 abgelegt werden müssen. Zudem wurde zum 1.10.2025 erneut eine Abfrage zum Weiterbildungsregister durchgeführt, die im Vergleich zum Vorjahr einen deutlich höheren Rücklauf hatte. In absoluten Zahlen meldeten 418 Weiterbildungsbefugte insgesamt 1.437 Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW). 2026 soll die Abfrage zum WB-Register gemeinsam mit der Evaluation der Weiterbildung durchgeführt werden.
Neue Anträge | 332 (2024: 408) |
Anträge auf Fortbestehen | 333 (2024: 175) |
gesamt | 665 (2024: 583) |
Der Geschäftsführende Weiterbildungsausschuss hat im Berichtsjahr über 4332 Anträge auf Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen in Gebieten, Schwerpunkten und Zusatz-Weiterbildungen für angestellte und niedergelassene Ärzt:innen beraten. Der Ausschuss spricht Empfehlungen für den Vorstand der Ärztekammer Hamburg aus. Weiterbildungsbefugnisse werden in der Regel auf Grundlage von Befugniskriterien beraten und beschlossen, die zuvor von der Fachbeisitzerkonferenz einzelner Gebiete, Schwerpunkte und Zusatz-Weiterbildungen erarbeitet wurden.
Veranstaltungen in der Fortbildungsakademie der Kammer
Die Fortbildungsakademie organisiert das Vortrags- und Kursprogramm der Ärztekammer Hamburg, das nach den Vorgaben und Beschlüssen der Fortbildungsausschüsse und des Vorstandes erarbeitet wird. Die Akademie ist außerdem zuständig für die Zertifizierung sowie die Punktbewertung aller in Hamburg im Rahmen der gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung für die Ärzteschaft zur Anerkennung beantragten ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen. Darüber hinaus führt sie für die Mitglieder der Ärztekammer Hamburg elektronische Fortbildungspunktekonten und erstellt im Falle der erfüllten Fortbildungsverpflichtung für die Mitglieder die Fortbildungszertifikate, die dem Gesetzgeber als Nachweis der abgeleisteten Fortbildungsverpflichtung dienen.
Veranstaltungen der Fortbildungsakademie im Jahr 2025
Vortragsveranstaltungen für Ärzt:innen | 59 (2024: 26) |
Kurse für Ärzt:innen | 111 (2024: 98) |
Fortbildungen für Med. Fachangestellte | 34 (2024: 38) |
gesamt | 204 (2024: 162) |
Teilnehmer:innen | 10.007 (2024: 7.788) |
Die Ärztekammer Hamburg ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung im Beruf Medizinische Fachangestellte (MFA).
Erfolgreiche MFA-Abschlussprüfungen
2025 legten insgesamt 417 Auszubildende die Abschlussprüfung zur bzw. zum MFA erfolgreich ab. Von ihnen waren 64 Umschüler:innen. 59 Kandidat:innen bestanden die Abschlussprüfung nicht. Dies entspricht einer Durchfallquote von 12 Prozent. 23 Prozent der Auszubildenden legte die MFA-Ausbildungsprüfung vorzeitig ab. Von den 417 erfolgreichen Auszubildenden verkürzten vier um 18 Monate, 39 um ein Jahr und 71 um ein halbes Jahr.
Feierliche Verabschiedung der erfolgreichen MFA-Auszubildenden im Sommer 2025.
Die Rechtsabteilung berät die Organe und Gremien sowie alle Fachabteilungen der Ärztekammer Hamburg in allen anfallenden Rechtsfragen und vertritt sie vor den Verwaltungs- und Berufsgerichten.
Daneben berät die Rechtsabteilung die Mitglieder der Ärztekammer in vielen rechtlichen Fragen rund um die ärztliche Berufsausübung. Diese Beratungen – schriftlich wie telefonisch – waren auch im Berichtsjahr wieder sehr rege nachgefragt.
Anfragen zu berufsrechtlichen Themen
Die Abteilung Berufsordnung befasst sich als Eingangsinstanz mit berufsrechtlichen Fragestellungen und bearbeitet schriftliche Beschwerden mit berufsrechtlichem Inhalt.
Die Beziehung zwischen Arzt:in und Patient:in ist ein besonders sensibles Verhältnis. Hier kann es schnell zu Missverständnissen in der Kommunikation, zu Unzufriedenheit bezüglich der Therapie oder auch zu Behandlungsfehlern kommen.
Es gibt für Patient:innen verschiedene Wege, sich über Ärzt:innen oder ärztliches Handeln zu beschweren. Die Abteilung Berufsordnung leistet durch die Anwendung disziplinarrechtlicher Regelungen einen Beitrag zur Erhöhung der Patientensicherheit und erhöht damit das Vertrauen in die Qualität und Professionalität der ärztlichen Behandlung.
Seit Juli 2021 ist bei der Ärztekammer Hamburg eine eigene, unabhängige Kommission zur Begutachtung von Behandlungsfehlervorwürfen eingerichtet. Die Kommission bietet Patient:innen, Ärzt:innen sowie medizinischen Einrichtungen im Fall eines vermuteten Behandlungsfehlers die Möglichkeit einer außergerichtlichen Klärung an.
Allen Beteiligten wird ein objektives, kompetentes und an den aktuellen ärztlichen und rechtlichen Standards orientiertes Verfahren ermöglicht.
Neuanträge | 287 (2024: 259) |
Abschließende Bewertung | 136 (2024: 174) |
Vorwürfe begründet | 30 (2024: 37) |
Vorwürfe unbegründet | 106 (2024: 153) |
Behandlungsfehlerquote | 22,06% (2024: 24,18%) |
Die Abteilung Gebührenordnung für Ärzte prüft als neutrale Vermittlerin auf Antrag die Angemessenheit einer ärztlichen Honorarforderung.
Im Berichtsjahr wurden 228 schriftliche Anfragen zur Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an die Ärztekammer Hamburg gerichtet. Anfragende waren private Krankenversicherungen, Beihilfestellen der Länder sowie Patient:innen. Zunehmend bitten auch Mitglieder der Ärztekammer, in der Regel niedergelassene Ärzt:innen ihre Standesvertretung um Mithilfe in GOÄ-Fragen, wenn private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen die Liquidationen nicht in voller Höhe erstatten.
Die Patientenberatung ist eine gemeinsame Einrichtung von Ärztekammer Hamburg und Kassenärztlicher Vereinigung Hamburg.
Beratungskontakte hatte die Patientenberatung Hamburg im Jahr 2025
Das Beratungsteam besteht aus sechs Mitarbeiter:innen und verfügt über ärztliche, sozialversicherungsrechtliche und juristische Kompetenz. Die Beratung trägt dem großen Bedarf an qualifizierten Auskünften in medizinischen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen Rechnung. Die stetigen Veränderungen im Gesundheitswesen erfordern ein hohes Maß an Informationsarbeit für Patient:innen, aber auch für Ärzt:innen.
Die Beratungen im Jahr 2025 waren geprägt von Problemen vieler Patient:innen, Arzttermine zu erhalten. Dies gilt insbesondere für Termine bei Hausärzt:innen, aber auch bei Kinderärzt:innen und anderen Fachärzt:innen. Patient:innen beklagten auch, dass einige Praxen nicht mehr telefonisch, sondern nur noch online über ein Buchungsportal erreichbar sind. Im Berichtsjahr gab es außerdem viele Nachfragen rund um die Schließungen der MVZ-Kette Miamedes.
Ein wichtiges Thema blieb die Diagnostik und Versorgung von Menschen mit ME/CFS, Post- oder Long-Covid in Hamburg. Viele Fragen wurden auch zur Diagnostik und Therapie von Erwachsenen mit einer Neurodiversität (z.B. ADHS und/ oder Autismus) gestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2024 endete mit einem positiven Jahresergebnis. Trotz insgesamt rückläufiger Erträge konnten sämtliche operativen Aufwendungen gedeckt werden. Die Aufwendungen entwickelten sich im Vergleich zum Vorjahr weitgehend konstant. Der Rückgang bei den Erträgen ergab sich sowohl aus geringeren Mitgliedsbeiträgen als auch weniger Gebühreneinnahmen.
Das Bilanzergebnis wies dennoch mit einem nicht geplanten Überschuss auf. Nach dem Beschluss der DV soll der Überschuss u.a. für zukünftig geplante Projekte sowie zur Aufstockung der Wiederbeschaffungs- und Betriebsmittelrücklage verwendet werden. Ein wesentlicher Teil des Ergebnisses wurde wie im Vorjahr an die Mitglieder in Form eines Gewinnvortrags in den Haushalt 2026 zurückgegeben.
Trotz steigender Gesamtaufwendungen um 3,4 Prozent konnte der Hebesatz so im Jahr 2026 erneut reduziert werden, um zu einem ausgeglichenen Bilanzergebnis zu gelangen. Er beträgt für das Beitragsjahr 2026 nunmehr 0,43 Prozent nach 0,47 Prozent im Jahr 2025.
Den vollständigen Tätigkeitsbericht als E-Paper oder als PDF lesen Sie hier.