Unser Check-up für Sie
Ende 2024 betrug die Gesamtzahl der Mitglieder der Ärztekammer Hamburg 19.532 – das sind 534 Ärzt:innen mehr als im Vorjahr (+2,7 Prozent).
Der Trend, dass es mehr Ärztinnen als Ärzte gibt, setzt sich fort, inzwischen stehen 10.166 Frauen 9.366 Männern gegenüber.
Innerhalb der Tätigkeitsarten gab es gegenüber 2023 nur geringe Verschiebungen. Die Anzahl der im Krankenhaus tätigen Ärzt:innen ist um 112 gestiegen. Selbständig niedergelassen arbeiten 87 Ärzt:innen weniger als 2023. Dennoch sind auch im ambulanten Bereich die Arztzahlen gestiegen, wenn man Niederlassungen und Anstellungen im niedergelassenen Bereich addiert. Hier gab es einen Anstieg von 5.641 auf 5.793 Ärzt:innen.
.
Im vergangenen Jahr haben über 1.600 Prüfungen in der Ärztekammer stattgefunden
In diesen Fachgebieten wurden die meisten Prüfungen abgelegt:
Fachgebiet | Prüfungen |
Innere Medizin | 90 |
Anästhesiologie | 73 |
Allgemeinmedizin | 65 |
Orthopädie und Unfallchirurgie | 38 |
Kinder- und Jugendmedizin | 29 |
Die Delegiertenversammlung (DV) der Ärztekammer Hamburg ist das Parlament der Hamburger Ärzt:innen, das alle vier Jahre neu gewählt wird.
Die DV diskutierte in fünf Sitzungen 2024 eine Vielzahl an gesundheitspolitischen Themen darunter die Krankenhausreform, das Medizinforschungsgesetz, die Anzahl der Medizinstudienplätze, die Endbudgetierung der hausärztlichen Versorgung und die Notfallreform, durch die eine bessere Patientensteuerung erfolgen soll. Sie verabschiedete Resolutionen zur Neubesetzung der Ständigen Impfkommission, zum MFA-Mangel und zur medizinischen Versorgung von Geflüchteten.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Kammer, bereitet die Beratungen der DV vor und setzt deren Beschlüsse um. Er trat im Berichtsjahr zu zwölf Sitzungen und einer Klausurtagung zusammen.
Der im Dezember 2022 gewählte Vorstand setzt sich wie folgt zusammen (v. l. n. r.): Dr. Alexander Schultze, Marburger Bund; Dr. Christine Schroth der Zweite, Hausärzt:in in Hamburg – das Original; Norbert Schütt, Marburger Bund; Dr. Pedram Emami (Präsident), Marburger Bund; PD Dr. Birgit Wulff (Vizepräsidentin), Die Hamburger Gesundheitsfraktion; Dr. MartinEichenlaub, P-P-P-Liste; Dr. Kathrin Schawjinski, Marburger Bund
In den Vorstandssitzungen werden regelmäßig Entscheidungen zu Angelegenheiten der ärztlichen Weiter- und Fortbildung, der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten, zur Berufsordnung sowie der Qualitätssicherung getroffen (siehe Berichte der Fachabteilungen). Der Vorstand befasste sich 2024 mit mehreren Änderungssatzungen, wie der Muster-Fortbildungs-, der Beitrags- und Gebührenordnung. In jeder Sitzung befasste sich der Vorstand anlassbezogen mit Einzelfällen, in denen Kammermitglieder mit dem Vorwurf einer ärztlichen Berufspflichtverletzung konfrontiert wurden. Im Berichtsjahr waren das 39 Einzelfälle (2023: 31) aus der Berufsordnung, zwei Fälle (2023: 4) aus der Gebührenordnung und 25 Fälle (2023: 17) aus der Rechtsabteilung.
Im Berichtsjahr wurde – wie im Vorjahr – eine Evaluation der Weiterbildung gemeinsam mit den Nachbarkammern und der Ärztekammer Nordrhein durchgeführt. Der Fragebogen wurde überarbeitet – aus Gründen der Anonymitätswahrung ohne Angabe der Weiterbildungsstätte und der Übersichtlichkeit. Anders als erwartet, ergab die Auswertung der Ergebnisse nicht die erhoffte Erhöhung der Teilnahmequote, was u.a. auf die Datengrundlage zurückgeführt werden musste. Der Vorstand sprach sich deshalb erneut für den Aufbau eines Registers aller in Weiterbildung befindlichen Ärzt:innen aus, um sie künftig gezielter ansprechen zu können. Zum 01.10.2024 wurde ein freiwilliges Weiterbildungsregister eingeführt.
Neue Anträge | 408 (2023: 360) |
Anträge auf Fortbestehen | 175 (2023: 148) |
gesamt | 583 (2023: 508) |
Der Geschäftsführende Weiterbildungsausschuss hat im Berichtsjahr über 408 Anträge auf Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen in Gebieten, Schwerpunkten und Zusatz-Weiterbildungen für angestellte und niedergelassene Ärzt:innen beraten. Der Ausschuss spricht Empfehlungen für den Vorstand der Ärztekammer Hamburg aus. Weiterbildungsbefugnisse werden in der Regel auf Grundlage von Befugniskriterien beraten und beschlossen, die zuvor von der Fachbeisitzerkonferenz einzelner Gebiete, Schwerpunkte und Zusatz-Weiterbildungen erarbeitet wurden.
Veranstaltungen in der Fortbildungsakademie der Kammer
Die Fortbildungsakademie ist Veranstalterin des Vortrags- und Kursprogramms der Ärztekammer Hamburg, das nach den Vorgaben der Fortbildungsausschüsse und des Vorstandes erarbeitet wird. Die Akademie ist des Weiteren für die Zertifizierung sowie die Punktbewertung aller in Hamburg im Rahmen der gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung für die Ärzteschaft zur Anerkennung beantragten ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen zuständig. Darüber hinaus führt sie für die Mitglieder der Ärztekammer Hamburg elektronische Fortbildungspunktekonten und erstellt im Falle der erfüllten Fortbildungsverpflichtung für die Mitglieder die Fortbildungszertifikate, die dem Gesetzgeber als Nachweis der abgeleisteten Fortbildungsverpflichtung dienen.
Veranstaltungen der Fortbildungsakademie im Jahr 2024
Vortragsveranstaltungen für Ärzt:innen | 26 (2023: 26) |
Kurse für Ärzt:innen | 98 (2023: 104) |
Fortbildungen für Med. Fachangestellte | 38 (2023: 34) |
gesamt | 162 (2023: 164) |
Teilnehmer:innen | 7788 (2023: 8636) |
Die Ärztekammer Hamburg ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung im Beruf Medizinische Fachangestellte (MFA).
Erfolgreiche MFA-Abschlussprüfungen
2024 legten insgesamt 448 Auszubildende die Abschlussprüfung zur bzw. zum MFA erfolgreich ab. Von ihnen waren 52 Umschüler:innen. 48 Prüflinge bestanden die Abschlussprüfung nicht. Dies entspricht einer Durchfallquote von 11 Prozent. 24 Prozent der Auszubildenden legte die MFA-Ausbildungsprüfung vorzeitig ab. Von den 448 Auszubildenden verkürzten sechs Auszubildende um 18 Monate, 10 Prozent um ein Jahr, 13 Prozent um ein halbes Jahr.
Viele Praxen sind auf der Suche nach MFA – die Kammerkolleginnen
Steffi Schiering und Marina Stech gehen deshalb regelmäßig auf Berufsmessen, um für den Ausbildungsberuf zu werben.
Die Rechtsabteilung berät die Organe und Gremien sowie alle Fachabteilungen der Ärztekammer Hamburg in allen anfallenden Rechtsfragen und vertritt sie vor den Verwaltungs- und Berufsgerichten.
Daneben berät die Rechtsabteilung die Mitglieder der Ärztekammer in vielen rechtlichen Fragen rund um die ärztliche Berufsausübung. Diese Beratungen – schriftlich wie fernmündlich – waren auch im Berichtsjahr wieder sehr rege nachgefragt.
Anfragen zu berufsrechtlichen Themen
Die Abteilung Berufsordnung befasst sich als Eingangsinstanz mit berufsrechtlichen Fragestellungen und bearbeitet schriftliche Beschwerden mit berufsrechtlichem Inhalt.
Die Beziehung zwischen Arzt/Ärztin und Patient/in ist ein besonders sensibles Verhältnis. Hier kann es schnell zu Missverständnissen
in der Kommunikation, zu Unzufriedenheit bezüglich der Therapie oder auch zu Behandlungsfehlern kommen. Es gibt für Patientinnen und Patienten verschiedene Wege, sich über Ärztinnen und Ärzte oder ärztliches Handeln zu beschweren. Ziel der Arbeit der Abteilung Berufsordnung ist es, durch Anwendung disziplinarrechtlicher Regelungen einen Beitrag zur Erhöhung der Patientensicherheit zu leisten und damit das Vertrauen in die Qualität und Professionalität ärztlicher Behandlung zu erhöhen.
Seit Juli 2021 ist bei der Ärztekammer Hamburg eine eigene, unabhängige Kommission zur Begutachtung von Behandlungsfehlervorwürfen eingerichtet. Die Kommission bietet Patient:innen, Ärzt:innen sowie medizinischen Einrichtungen im Fall eines vermuteten Behandlungsfehlers die Möglichkeit einer außergerichtlichen Klärung an. Allen Beteiligten wird ein objektives, kompetentes und an den aktuellen ärztlichen und rechtlichen Standards orientiertes Verfahren ermöglicht.
Neuanträge | 259 (2023: 279) |
Abschließende Bewertung | 174 (2023: 178) |
Vorwürfe begründet | 37 (2023: 44) |
Vorwürfe unbegründet | 153 (2023: 134) |
Behandlungsfehlerquote | 24,18% (2023: 24,71%) |
Die Abteilung Gebührenordnung für Ärzte prüft als neutrale Vermittlerin auf Antrag die Angemessenheit einer ärztlichen Honorarforderung.
Im Berichtsjahr wurden 193 schriftliche Anfragen zur Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an die Ärztekammer Hamburg gerichtet. Anfragende waren private Krankenversicherungen, Beihilfestellen der Länder sowie Patient:innen. Zunehmend bitten auch Mitglieder der Ärztekammer, in der Regel niedergelassene Ärzt:innen ihre Standesvertretung um Mithilfe in GOÄ-Fragen, wenn private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen die Liquidationen nicht in voller Höhe erstatten.
Die Patientenberatung ist eine gemeinsame Einrichtung von Ärztekammer Hamburg und Kassenärztlicher Vereinigung Hamburg. Das
Beratungskontakte hatte die Patientenberatung Hamburg im Jahr 2024
Das Beratungsteam besteht aus sechs Mitarbeiter:innen und verfügt über ärztliche, sozialversicherungsrechtliche und juristische Kompetenz. Durch die Beratung trägt dem großen Bedarf an qualifizierten Auskünften in medizinischen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen Rechnung. Die stetigen Veränderungen im Gesundheitswesen erfordern ein hohes Maß an Informationsarbeit für Patientinnen und Patienten, aber auch für Ärztinnen und Ärzte.
Das Jahr 2024 war geprägt von vielen Gesetzgebungsverfahren im Bereich des Gesundheitswesens wie die Digitalgesetze und die Krankenhausreform. Die geplante Vorbereitung der Einführung der ePA (elektronischen Patientenakte) als digitale patientengeführte Akte, ab Anfang 2025 u.a. in ausgewählten Praxen der Modellregion in Hamburg, führte zu vermehrten Nachfragen.
Ein weiteres Thema war die Diagnostik und Versorgung von Menschen mit ME/CFS, Post- oder Long-Covid in Hamburg. Die Patientenberatung hat zahlreiche Anfragen zu Anlaufstellen für Diagnostik und Behandlung erhalten.
Das Wirtschaftsjahr 2024 endete mit einem positiven Jahresergebnis. Es konnten sämtliche operativen Aufwendungen durch die Erträge gedeckt werden. Möglich wurde dies durch höhere Erträge bei gleichzeitig gleichbleibenden Kosten. Höhere Gesamterträge ergaben sich sowohl bei den Mitgliedsbeiträgen als auch bei den Gebühren.
Nach dem Beschluss der DV soll der Überschuss u.a. für zukünftig feststehende Projekte sowie zur Aufstockung der Wiederbeschaffungs- und Betriebsmittelrücklage verwendet werden. Ein wesentlicher Teil des Ergebnisses wird wie im Vorjahr an die Mitglieder in Form eines Gewinnvortrags in den Haushalt 2025 zurückgegeben.
Trotz steigender Gesamtaufwendungen um 5,4 Prozent kann der Hebesatz im Jahr 2025 so erneut reduziert werden, um zu einem ausgeglichenen Bilanzergebnis zu gelangen. Er beträgt für das Beitragsjahr 2025 nunmehr 0,47 Prozent nach 0,49 Prozent im Jahr 2024.
Den vollständigen Tätigkeitsbericht als E-Paper oder als PDF lesen Sie hier.